Wir arbeiten wieder vermehrt im Homeoffice und sind deshalb nicht immer telefonisch erreichbar. Schreiben Sie uns daher gerne per E-Mail unter bln@bln-berlin.de an.
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Dem Abgeordnetenhaus von Berlin liegt der Kleingartenentwicklungsplan 2030 zur Beschlussfassung vor. Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu. Solange die Senatsvorlage nicht verabschiedet ist, leben all die vielen Kleingartenanlagen, die eine Schutzfrist bis 2020 haben und denen im KEP 2030 eine Nutzungsperspektive bis 2030 in Aussicht gestellt wird, in Angst und Unsicherheit. Sie haben es auch schwer, Fördermittel für ihre Projekte einzuwerben. Deshalb möchten wir uns nachdrücklich dafür aussprechen, dass die Vorlage des KEP vom 7.9.2020 möglichst noch in diesem Jahr verabschiedet wird.
Wir schreiben Ihnen dies, auch wenn der vorliegende KEP in vielem hinter unseren Vorstellungen zurückbleibt, die wir in unseren Stellungnahmen vom 18.4.2019 und vom 27.5.2020 formuliert hatten. Wir begrüßen die Beschlüsse des Rats der Bürgermeister zum KEP vom 23.7.2020 und freuen uns, dass die Schulverwaltung dessen Forderung gefolgt ist, eine Teilfläche der Kleingartenanlage Am Stadtpark I nicht für eine geplante Schulerweiterung in Anspruch zu nehmen und dies auch Eingang in die Vorlage des KEP gefunden hat. Wir können die Einschätzung des Senats nachvollziehen, dass die vom Rat der Bürgermeister geforderten grundlegenden Überarbeitungen und gewünschten Präzisierungen hinsichtlich der Verkehrsprojekte und Ersatzflächen sowie auch unsere Vorschläge in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgenommen werden können.
Dem sollte in angemessener Zeit eine Fortschreibung des KEP 2030 Rechnung tragen, die von einer Steuerungsgruppe begleitet wird aus Mitgliedern der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und Mitgliedern des Kleingartenwesens und des Naturschutzes.
Die Festlegungen des KEP sollten unseres Erachtens insbesondere in folgenden Hinsichten modifiziert bzw. ergänzt werden:
Versorgung: Als Zielgröße der Versorgung der wachsenden Berliner Bevölkerung mit Kleingärten sollten quartiersbezogen – auch in Neubaugebieten – 12 m2 pro Einwohner angestrebt werden
Sicherung: Die Kleingartenflächen, für die eine Nutzungsperspektive bis 2030 vorgesehen sind, sollten kontinuierlich dahingehend überprüft werden, ob eine Hochstufung in die Kategorie 2 möglich ist. Dem entgegenstehende Festsetzungen in Stadtentwicklungsplänen und Flächennutzungsplänen sollten auf Änderungsmöglichkeiten und Alternativen hin überprüft und ggf. geändert werden. Die Bezirke sollten unterstützt werden, veraltete Bebauungspläne insbesondere für die Kleingartenflächen unter 3 ha in eine B-Planung mit dem Nutzungszweck Dauerkleingärten umzuwandeln. Dies sollte auch für Flächen im ehemaligen Westteil der Stadt erfolgen, die zwar im FNP als Grünflächen ausgewiesen sind, aber nicht im Baunutzungsplan.
Inanspruchnahme: Inanspruchnahmen von Kleingartenflächen für Verkehrsprojekte, Wohnungsbau und Gewerbe sollten nicht erfolgen. Bei Planungen für soziale Infrastruktur, bei denen eine Umnutzung von KGA in Betracht gezogen wird, sollten die Behörden frühzeitig, ernsthaft und in Kommunikation mit den betroffenen Kolonien, den Kleingartenverbänden und der Nachbarschaft alternative Standorte prüfen. Dies gilt auch für die im Entwurf des KEP angegebenen aktuellen Pläne einzelner Bezirke zur Umnutzung von KGA.
Ersatzflächen: Friedhofsflächen und andere wertvolle Biotope sollten nicht gärtnerisch genutzt werden.
Gesamtbewertung der Kleingartenanlagen im urbanen Kontext: Hier sollten auch der Biotop- und Artenschutz, die quartiersbezogene Versorgung mit Kleingärten, das Bürgerschaftliche Engagement und die gartengeschichtliche Bedeutung berücksichtigt werden.
Auf dieser Grundlage möchten wir uns noch einmal dafür aussprechen, dass die Vorlage des KEP vom 7.9.2020 möglichst noch in diesem Jahr im Abgeordnetenhaus verabschiedet wird.
Zusammenfassung des Beschlusses durch T. Stähle
Wir begrüßen die ausführliche Würdigung sowie den Willen zur nachhaltigen Sicherung des Kleingartenwesens im neuen Entwurf des Kleingartenentwicklungsplans 2030 (KEP) vom April 2020. Aber das geht nur durch langfristigen Schutz von Flächen für Kleingärten.
Kleingärten dürfen den aktuellen Flächenkonkurrenzen in Berlin nicht zum Opfer fallen, denn sie:
Wir fordern:
Eine Gemeinschaftsaktion von Berliner Stadtgärtnern und Stadtgrün-Aktivisten für den Erhalt und die Erweiterung von Grünflächen in Berlin – Berlin will gärtnern!
Erstmals schließen sich Kleingärtner, Gemeinschaftsgärtner, Vertreter des BUND, der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz und des Forums Stadtgärtnern zusammen, um den Rat der Berliner Bürgermeister an seine Verantwortung für das Berliner Stadtgrün zu erinnern. Die durch Corona bedingte geringe Teilnehmerzahl von Demonstranten, die am Donnerstag, d. 28.05.2020 die Bürgermeister am Roten Rathaus in gehörigem Abstand erwarten werden, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass sich hier einschlägige Berliner Umwelt- und Gartenaktivisten zusammenfinden, um gemeinsam und sehr entschieden den Schutz und die Sicherung des Berliner Stadtgrüns zu fordern.
Gerade in den letzten Wochen wurde überdeutlich: Berlin braucht mehr Parks, mehr Kleingärten, mehr Gemeinschaftsgärten, mehr Plätze zum Durchatmen, mehr Grünflächen für Erholung, Sport, entspannende und sinnstiftende Gartenarbeit, mehr grüne Freiräume für einen Kurzurlaub im eigenen Kiez.
Sätze wie „Bürgerinnen und Bürger brauchen einen wohnungsnahen Zugang zum Stadtgrün, der ihnen Erholung, Begegnung und Bewegung ermöglicht. Dies ist auch ein Beitrag zur Umweltgerechtigkeit“ (Charta Stadtgrün) oder „Das Kleingartenwesen soll unter den aktuellen Rahmenbedingungen nachhaltig gesichert werden. Berlin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Kleingartenanlagen bedarfsgerecht zu sichern und zu entwickeln“ (Kleingartenentwicklungsplan) dürfen nicht nur Lippenbekenntnisse bleiben, sondern müssen konsequent umgesetzt werden.
Berlin will mehr gärtnern! Das zeigt sehr eindrucksvoll die wachsende Zahl von Bewerbungen in Berliner Kleingartenanlagen und bei den Berliner Gemeinschaftsgärtnern. Darum sollte ein Kleingartenentwicklungsplan das Kleingartenwesen auch „entwickeln“, also weiter entfalten und nicht „abwickeln“. Deshalb sollten Gemeinschaftsgärten nicht dauerhaft als „Zwischenlösung“ betrachtet werden, sondern einen festen Platz im Gartenwesen der Stadt erhalten. Deshalb sollten Politiker ihre Wahrnehmung sehr genau auf die Bedürfnisse der Bewohner Berlins ausrichten. Wir laden alle Berlinerinnen und Berliner ein, unser Anliegen zu unterstützen.
Die Demonstration „Berlin will mehr gärtnern!“ findet am Donnerstag, den 28.05.2020 zwischen 9:00 und 10:00 Uhr beim Eintreffen der Bügermeister am Roten Rathaus statt. Veranstalter und Unterstützer sind der BUND, der Landesverband Berlin der Gartenfreunde, die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz, das Forum Stadtgärtnern, die Naturfreunde Berlin e.V., die Kleingartenanlagen Bornholm I und II in Pankow, Zur Linde in Treptow und Am Stadtpark I und Mitmachgarten im Stadtpark I in Wilmersdorf, Gartenaktivisten aus Pankow, das Netzwerk Urbane Gärten Berlin, das Allmende-Kontor e. V. und die Bürgerinitiative Grünes Dreieck Späthsfelde.