Die BLN hat am 22.04.2024 im Rahmen einer schriftlichen Anhörung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen ausführlich zum Referentenentwurf des Schneller-Bauen-Gesetzes (SBG) Stellung genommen.
Nach Auffassung der Berliner Naturschutzverbände verfolgt das Schneller-Bauen-Gesetz primär den Duktus, ein fertig geplantes Projekt schneller durch das Genehmigungsverfahren zu bekommen und setzt damit am falschen Ende des Planungsprozesses an. Um zum einen schneller, insbesondere aber auch besser und zukunftsfähiger zu bauen, ist es entscheidend, dass Natur- und Artenschutz sowie Klima-, Gewässer- und Denkmalschutz von Anfang an in der Planung berücksichtigt werden.
Der Gesetzentwurf zeigt hierfür einige positive Ansätze wie die Artenschutzprüfung, die Prüfung der Entwässerungssituation vor Erteilung der Baugenehmigung und die Einrichtung einer Planungskonferenz.
Umso unverständlicher ist daher der Ansatz, das Naturschutzgesetz in wesentlichen Bereichen zu ändern (z.B. die Verkürzung der Beteiligungsfristen für die Naturschutzvereinigungen). Die Naturschutzvereinigungen haben die bisherige vierwöchige Beteiligungsfrist immer sehr ernst genommen und im Wesentlichen eingehalten, die Verkürzung der Beteiligungsfrist um zwei Wochen in einem Planungsprozess, der ein- oder bis zu zwei Jahre und mehr dauert, ist völlig zu vernachlässigen.
Die Behörden bekommen für Stellungnahmen einen Monat Zeit, aber die Verbände nur zwei Wochen. Eventuell ist hier der Gleichbehandlungs-Grundsatz verletzt. Die Frühzeitigkeit und die Gleichzeitigkeit der Beteiligung dienen der Beschleunigung der Planungsverfahren. Frühzeitigkeit kann die Wahrscheinlichkeit von Klagen senken und Gleichzeitigkeit den Zeitbedarf für die Beteiligungen verringern.
Mit der Veränderung der Zuständigkeiten der Naturschutzbehörden aufgrund der Änderung von ‚Einvernehmen‘ in ‚Benehmen‘ sowie der Verkürzung der Beteiligungsfristen werden externe Akteure gezwungen, andere Wege der Informationsbeschaffung zu suchen. So werden Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Verbindung mit dem Urheberrechtsgesetz verstärkt durch die Abteilungen Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bearbeitet werden müssen, wodurch sich Bearbeitungszeiten verlängern und die bereits prekäre Personalsituation sich vermutlich verschärfen wird.
Im Ergebnis führen die Gesetzesänderungen – nicht nur im Naturschutzgesetz, sondern auch bei den anderen Gesetzen und der Baumschutzverordnung – zu einer schlechteren Planung und angesichts verbleibender Konflikte weiterhin zu Verzögerungen. Eine Zunahme von naturschutzfachlich begründeten Klageverfahren wird die Folge sein.
Die biologische Vielfalt – die Lebensgrundlage der Menschheit – ist wie keine andere Umweltkomponente durch den Menschen bedroht. Sie ist neben der und für die menschliche Gesundheit das höchste Schutzgut. Eine weitere Schädigung der biologischen Vielfalt von Berlin durch eine Verdichtung und Ausweitung der Nettoneuversiegelung und ein Abschieben von Lebewesen in das Land Brandenburg sollte vermieden werden. Im Gegenteil – im Klimawandel ist eine Erhöhung des Biotopflächenfaktors und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erforderlich. Wälder sollten nicht in Bauflächen umgewandelt, sondern zukunftsfähig entwickelt werden. Die UVP-Pflichtigkeit von Waldumwandelungen darf nicht angetastet werden. Berlin muss nicht nur zu einer Schwammstadt, sondern auch zu einer atmenden und durch Verdunstung kühlenden Stadt entwickelt werden. Dazu muss ein vernetztes System von Grünflächen entwickelt werden, in dem insbesondere auch Bäume und Sträucher eine im weitesten Sinne herausragende Rolle spielen. Der Baumschutz darf nicht geschwächt, sondern er muss gestärkt werden.
Die Stadt kann für die zukünftigen Bewohner nur lebenswert bleiben, wenn neben Wohnraum auch vor allem die natürlichen Lebensgrundlagen, die jetzt noch vorhandenen Grün- und Waldflächen, die Natur- und Artenausstattung erhalten und entwickelt werden, und dies in einem demokratisch ausgehandelten Miteinander.