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Checkliste: Wie schreibe ich eine Stellungnahme?

An dieser Stelle können nur einige grundlegende Hinweise gegeben werden, wie eine Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung geschrieben werden. Tiefergehende Hinweise erhalten Sie aus der weiterführenden Literatur.

Die Erarbeitung einer Stellungnahme, mit der naturschutzfachliche und planerische Argumente in den Planungsprozess eingebracht werden sollen, setzt zunächst die gründliche Auseinandersetzung mit den vorliegenden Unterlagen voraus. Diese sind über die Internetseite verfügbar oder werden Ihnen von der BLN auf Wunsch zugeschickt.

Nach Einsichtnahme in die Unterlagen ist es ratsam, sich, wenn möglich, die Flächen, auf denen die Planung realisiert werden soll oder wo ein Schutzgebiet ausgewiesen werden soll, anzuschauen.

Jedes Verfahren hat andere Ziele und Inhalte, die Unterlagen sind unterschiedlich aufgebaut und können eher kurz gehalten sein oder sehr umfänglich.

An erster Stelle ist zu beurteilen, ob aus Sicht des Bearbeiters / der Bearbeiterin das Vorhaben grundsätzlich notwendig ist und in dieser Größe und an diesem Standort.

Ein weiterer Schritt ist die Prüfung, ob die ausgelegten Unterlagen den gesetzlichen Vorgaben wie etwa den Naturschutzgesetzen oder den Fachgesetzen oder dem Umweltverträglichkeits­gesetz entsprechen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Begründetheit des Vorhabens, die Planbegründung oder die Begründung des Bebauungsplanes.

Aus naturschutzfachlicher Sicht sind die Fragen der Methodik, der Tiefe, des Zeitraumes der Untersuchung der Flächen von großer Bedeutung und ist ein ausreichend großer Untersuchungsraum bearbeitet worden.

In der Stellungnahme müssen dann sachbezogene Argumente für oder gegen eine Planung und Alternativen vorgetragen werden und der Bearbeiter muss beurteilen, ob die wesentlichen Fakten untersucht worden sind. Anregungen und Bedenken müssen gut begründet werden und können auch durch Literaturhinweise belegt werden.

Der Bearbeiter / die Bearbeiterin sollte sich nicht scheuen, bei offenen Fragen die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung während der Bearbeitungsfrist zu kontaktieren. Manches lässt sich im Gespräch besser klären und muss nicht in einer Stellungnahme auftauchen.

Wichtig ist es den durch die Verwaltung vorgegebenen Zeitrahmen, meist sind es vier Wochen, es kann aber auch länger oder kürzer sein, eingehalten werden.

Die Stellungnahme sollte nicht ausschweifend, sondern kurz und präzise alles Wichtige ansprechen. Insbesondere wenn daran gedacht wird, zu einem späteren Zeitpunkt vor dem Verwaltungsgericht zu klagen, müssen alle wesentlichen Argumente vorgetragen werden.

Die Schlussredaktion und der Versand der Stellungnahme an die Verwaltung erfolgen dann durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle der BLN.

Die Stellungnahme wird dann von der Verwaltung abgewogen, manches wird hoffentlich aufgenommen, anderes wird „weggewogen“ werden. Bei einigen Verfahren gibt es einen Erörterungstermin, der unbedingt wahrgenommen werden sollte.

Am Ende eines Verfahrens erteilt die Verwaltung einen Bescheid, eine Genehmigung, einen Planfeststellungsbeschluss, setzt einen Landschafts- oder Bebauungsplan fest oder beschließt das Parlament ein Gesetz. Bei einigen Verfahren können die Naturschutzverbände den Klageweg beschreiten, wenn sie der Auffassung sind, dass das Verfahren oder die Planung fehlerhaft waren.

Ein Patentrezept für eine gute und vor allem erfolgreiche Stellungnahme gibt es nicht. Es gehören vor allem Orts- und Sachkenntnisse der Bearbeiter / der Bearbeiterin dazu und die Abstimmung mit Vertretern anderer Verbände zu einer gemeinsamen Stellungnahme der Naturschutzverbände.

Weiterführende Links

Leitfaden für die Erarbeitung verbandlicher Stellungnahmen

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/de/b-plan_bezirke.shtml