Anregungen der Berliner Landessarbeitsgemeinschaft Naturschutz zum Baumschutz bei der Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes Berlin

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Grundsätzlich begrüßen wir, dass mit dem Klimaanpassungsgesetz endlich viele bisher unverbindlich in der Charta Stadtgrün sowie in diversen Strategien und Programmen des Senats verankerten Ziele und Bekenntnisse jetzt Gesetzesrang bekommen. Vieles davon sind langjährige Forderungen der Umwelt- und Naturschutzverbände. Jetzt kommt es darauf an, dass das Gesetz mit sinnvollen Maßnahmen umgesetzt und weiterentwickelt wird. Der Fokus sollte neben Neupflanzungen mehr auf den Erhalt und die Pflege des vorhandenen Baumbestandes liegen!

Neupflanzungen auf jetzt noch versiegelten Flächen als Sofortmaßnahme:

Der Fokus des KAnGBln liegt aus unserer Sicht zu stark auf Neupflanzungen von Bäumen. Das Ziel langfristig flächendeckend auf jeder Straßenseite und auf allen ausreichend breiten Mittelstreifen im Durchschnitt mindestens alle 15 Meter einen Baum zu pflanzen, halten wir aus verschiedenen Gründen – vor allem mit dem jetzigen Personalbestand in den Ämtern – für nicht realistisch. Unsere Befürchtung ist, dass dann häufig an ungünstigen Standorten gepflanzt wird und die Bäume kein hohes Alter erreichen können.

Bei den Neupflanzungen sollten als Sofortmaßnahme zunächst die großen, versiegelten Parkplätze und Stadtplätze sowie Straßen ohne Baumbestand Priorität haben. Schon das ist eine große Aufgabe. Auch die Entsiegelung von unnötig befestigten Flächen mit anschließender Bepflanzung mit Bäumen, Gebüsch und Stauden wäre eine dringliche Sofortmaßnahme, die insbesondere in den Hitzevierteln eine mikroklimatische Ausgleichswirkung haben werden.

Allerdings gilt es auch, die gegenläufige Tendenz – den Verlust großer alter Bäume – mit allen Mitteln aufzuhalten, damit die positive klimatische Wirkung von Neupflanzungen nicht wieder zunichte gemacht wird. Auch finanziell lohnt der Erhalt alter Bäume. Einen neuen Baum fachgerecht zu pflanzen kostet mehrere Tausend Euro, doch bevor er die Kühlwirkung eines alten Baumes erreicht, vergehen Jahrzehnte.

Stärkung des vorhandenen Berliner Stadtgrüns

Der Schutz großer Bestands- und Altbäume ist bedeutend für die Klimawirkung von Bäumen in Berlin. Ihre positive Wirkung für das Stadtklima ist kurzfristig nicht durch Neupflanzungen zu ersetzen. In An­betracht von mehr als 5000 Baumverlusten allein bei Straßenbäumen [1] pro Jahr in Berlin, sollte der Schutz bestehender Altbäume ein Schwerpunkt für die Klimaanpassung sein. Beispielsweise sollten keine größeren Baumbestände mehr für Bebauungen gefällt werden (s.u.).

Der Berliner Straßenbaumbestand hat teilweise ein sehr hohes Alter erreicht. Um diese Altbäume längerfristig zu erhalten, bedarf es mehr Anstrengungen als bisher. Das gilt sowohl für die alltägliche Pflege als auch für Bemühungen des Erhalts bei der Verkehrssicherungspflicht, auf Baustellen oder bei Ausbau der Infrastruktur (z.B. U-Bahn) oder beim Leitungsbau. Hier müssen zuvor Alternativlösungen mit weniger Fällungen geprüft werden.

Zur Stärkung des Berliner Stadtgrüns ist eine Unterstützung der bezirklichen Straßen- und Grünflä­chenämter unerlässlich, damit diese ihre gärtnerischen Aufgaben über die reine Wahrung der Ver­kehrssicherung hinaus wieder wahrnehmen können. Auch die Umweltämter müssen personell ge­stärkt werden. Wichtig ist in jedem Fall die Konzentration auf die sofortige praktische Durchführung von notwendigen Maßnahmen ohne Aufblähung der Bürokratie oder der Gremien und vor allem ohne neue Studien und Berichte abwarten zu müssen. Das Fachwissen ist vorhanden, es muss nur in die Praxis umgesetzt werden. Konkrete Vorschläge von Fachleuten aus Berlin zum Bereich der Bäume auf öffentlichen Flächen wären Folgende:

  • den Fokus nicht nur auf Neupflanzungen setzen, sondern primär auf den Erhalt der Altbäume, denn diese garantieren vielfältige und vor allem angesichts der Entwicklung des Stadtklimas systemrelevante Wohlfahrtswirkungen für die öffentliche Daseinsvorsorge, die erst nach min­destens 50 / 60 Jahren erbracht werden können.
  • Stärkung des Schutzes von Straßenbäumen durch Einführung einer entsprechenden Bestim­mung in das Berliner Straßengesetz (Straßenbäume sind Zubehör einer Straße!).
  • Erhöhung der Finanzmittel für Pflegemaßnahmen im Produkt 81417 „Straßenbäume – Umset­zung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und nachhaltigen Bestandsentwicklung“ von derzeit 87 Euro pro Baum und Jahr auf 140 Euro pro Baum und Jahr. Die Mittel sind zweckge­bunden zu verwenden (Leitlinien).
  • Berücksichtigung des Schutzes des vorhandenen Baumbestands bei jeder Baumaßnahme schon bei der Planung. Die Baumschutzfachliche Baubegleitung muss Pflicht werden bei jeder Baumaßnahme, auch bei den sogenannten „kleinen Baumaßnahmen“ (bis 5 m² oder 25 m Länge). Die Kosten dafür sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen.
  • Bessere Berücksichtigung der Anlagenbäume durch Erhöhung der Finanzmittel für Pflanzung und Pflege (Jungbaumphase!).
  • Wiederbelebung bezirkseigener Baumschulen (bzw. einer landeseigenen) am Beispiel der Bezirksgärtnerei Charlottenburg-Wilmersdorf zur Produktion von nachhaltiger und resilienter Pflanzware (keine Klone).
  • Erhöhung der Wertberechnung von Bäumen, entweder in Form der Anwendung eines neuen Systems oder als zusätzliche Berechnung zur Methode Koch.
  • Verpflichtung und Finanzierung der Pflanzung sowie der nachhaltigen anschließenden Pflege von insgesamt 6.000 Bäumen pro Jahr durch die Straßen- und Grünflächenämter (Finanzmittel UND Personal).
  • Vollständiger Verzicht auf schädigende Auftaumittel im Bereich von Bäumen sowohl von Privaten als auch vom Winterdienst der BSR.
  • Vermehrte Entsiegelungen (auch in denkmalgeschützten Bereichen) und Teilentsiegelungen beispielsweise auf Parkplätzen mit Durchführung von Begrünungsmaßnahmen (Zielbild: „opti­maler Baumstandort“ im öffentlichen Raum – Anwendung von QM-Kriterien und -systematik).
  • Begegnung des derzeitigen Fachkräftemangels durch eine Ausbildungsoffensive der freien Wirtschaft und der Verwaltung (Gärtnerausbildung, Meisterausbildung und duales Studium sowie Zusatzqualifikationen in Baumkontrolle und Baumpflege).
  • Bedeutende Erhöhung der Entlohnung für Gärtner/innen und Baumkontrollierende (Bewer­tung).
  • Bessere Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (s.o.).
  • Konsequente Überwachung von Ersatzpflanzungen bei Bauvorhaben.

 

Bäume so pflanzen, dass sie alt werden

Bäume müssen so gepflanzt werden, dass sie alt werden können. Die Standortwahl, die Wahl stand­ortangepasster und biodiversitätsfördernder Baumarten und die Vorbereitung der Pflanzgrube bedürfen größter Sorgfalt – die Qualität sollte hier unbedingt Vorrang vor Quantität haben.

Nach § 6 Abs. 5 KAnPG Bln soll eine verbindliche Pflanzliste für Straßenbäume und Vegetation erstellt werden. Hier muss sichergestellt werden, dass die Vorgaben des § 40 des Bundesnaturschutz­gesetzes (BNatSchG) bei Pflanzungen in der freien Landschaft berücksichtigt werden. Bei der Erstel­lung der Pflanzliste sollte der Sachverstand der Verbände, von Wissenschaftlern und der Fachbehör­den einbezogen werden. Die GALK-Liste testet leider keine einheimischen Baumarten, obwohl auch die z.T. klimaresistent sind. Die Anfälligkeit von Klonen auf Grund von genetischer Einheitlichkeit ist bekannt.

Bäume in Neubaugebieten: Bestand schützen und Baumpflanzungen schon in Phase Null mitplanen

Zugleich darf Klimaanpassung nicht allein bei der Umweltverwaltung hängen bleiben. Vor allem die Stadtentwicklungsverwaltung muss verbindlich an der Umsetzung beteiligt werden.

Noch immer werden kleine Wäldchen die Bebauung gefällt. Aktuelle Beispiele sind der Emmauswald (auf Friedhofsgelände, Wohnungsbau, 4 ha), Amtswäldchen in Köpenick (4000 m² für einen Park­platz!) Wald Rias-Gelände (2 ha), Wäldchen in der Detlevstraße (2,6 ha B-Plan 11-157), Eiche­nbestand B-Plan 9-63 (ehem. Berlin-Chemie).

In B-Plänen und in den neuen Stadtquartieren ist vor Planungsbeginn der Erhalt des vorhandenen Baumbestands ernsthaft zu prüfen. Beispielsweise muss es möglich sein, die Baugrenze im Einzelfall zurückzusetzen, um damit den Erhalt eines ökologisch wertgebenden Baumes oder einer Baumgruppe zu ermöglichen. Außerdem sind Bäume sind schon in Phase Null mitzuplanen und nicht nachträglich unterzubringen. Es muss ein Baumfachbeitrag in die B-Planung integriert werden. [2]

Änderungsbedarf im Klimaanpassungsgesetz

Das KAnGBln ist sehr schnell und ohne Beteiligung von Fachbehörden und Verbänden entstanden und ist in einigen Punkten leider nicht praxistauglich. Es gibt dringenden Anpassungsbedarf. Es muss beispielsweise der § 21 (Verpflichtung zur Änderung der Baumschutzverordnung) in einigen Punkten geändert werden. Die Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO) sollte keine Anwendung in Schutzgebieten nach Naturschutzrecht und bei naturschutzfachlichen Maßnahmen finden, da dies Zielen des Naturschutzes zuwiderlaufen würde. Die Naturschutzverbände haben diesen Änderungs­bedarf der Senatsverwaltung bereits mitgeteilt.

[1] (siehe Stadtbaumkonzept der Stadt Remscheid, Martin Beck, Vortrag zur W-VO zu Artikel 8, BfN am 13.05.2026).

[2] Schriftliche Anfrage, Drucksache 19/26 413 vom 16. Juni 2026)

 

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