Berlins Natur retten – Berlin zu einer lebenswerten grünen Hauptstadt entwickeln!

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Forderungen der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz für den Koalitionsvertrag

Unsere Mitgliedsverbände BUND, NABU und NaturFreunde haben Ihre Forderungen für die künftige Koalitionsvereinbarung für die Bereiche Umwelt- und Klimaschutz, Stadtentwicklung, Verkehr und Naturschutz bereits in ausführlichen Schreiben eingebracht, die wir allesamt unterstützen.

Einige aus unserer Sicht besonders notwendigen Punkte für die Sicherung des Grüns in Berlin möchten wir aus Sicht der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz unterstützen und Sie als Verhandelnde bitten, sich dieser Themen anzunehmen und in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.

  • Die Sicherung und Qualifizierung von Grün- und Freiflächen
  • Die zeitnahe Ausweisung von weiteren Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten
  • Der Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt
  • Der Erhalt sämtlicher Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Grünanlagen
  • Das Flächensparende Bauen
  • Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
  • Die Verbesserung der personellen Ausstattung in der Obersten Naturschutzbehörde sowie der unteren Naturschutzbehörden

Um diese Ziele zu erreichen, sind Maßnahmen zu ergreifen, die ebenfalls im rot-grün-roten Koalitionsvertrag aus Sicht der BLN festgelegt werden sollten, um das Grün in der Hauptstadt dauerhaft zu sichern, dem Bedürfnis der Berliner*innen nach grünen Erholungs- und Naturerfahrungsräumen gerecht zu werden und diese sowohl für die Lebensqualität als auch als Lebensgrundlage zu wahren.

Flächensicherung:

  1. Die in einem langen Diskussionsprozess unter Beteiligung der Stadtgesellschaft entwickelte Charta Stadtgrün ist unverzüglich durch das Abgeordnetenhaus zu beschließen.
  2. Flächen, auf denen vom Aussterben oder stark gefährdete Arten sowie für Berlin bedeutende Populationen einer Art vorkommen, sind grundsätzlich von Bebauung freizuhalten und unter Schutz zu stellen. Hierzu zählen unter anderem Teilbereiche des Pankower Tors, die Umgebung der Moorlinse in Buch, das Tempelhofer Feld.

Versiegelung:

  1. In der Stadtplanung muss in sehr viel stärkerem Umfang als bisher das Vermeidungs- und Minimierungsgebote des Baugesetzbuches und des Bundesnaturschutzgesetzes Eingang finden. Bei jeder Planung muss geprüft werden, ob das Bauvorhaben überhaupt notwendig ist, ob es an anderer Stelle naturverträglicher realisiert werden könnte oder ob es, wenn nötig, in minimierter Weise realisiert werden kann.
  2. Damit wären auch die häufig kaum noch in Berlin zu realisierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Artenschutzmaßnahmen wie der Fang und die Umsetzung von Zauneidechsen innerhalb Berlins und nach Brandenburg entbehrlich.
  3. Grundsätzlich ist bei Baumaßnahmen jeder Art die Versiegelung von Flächen auf das absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken, mindestens 30 % der Flächen sind für Grün zu planen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die in den Neunziger Jahren geltende und dann wieder abgeschaffte Bodenversiegelungsabgabe in dieser oder ähnlicher Form wieder eingeführt werden kann.

Bauen:

  1. Die Novelle der Bauordnung ist umgehend zu beschließen.
  2. Versiegelte Flächen, die sich als Bauland eignen (z.B. Parkplätze), sowie einstöckige, zur Aufstockung geeignete Bauten (z. B. Supermärkte) müssen systematisch in allen Bezirken erfasst werden. Diese Flächen sind vorrangig vor unversiegelten Flächen für Bauvorhaben in Anspruch zu nehmen.
  3. Für Infrastrukturprojekte wie Schulen, Kindertagesstätten, Straßen und für Wohnungsbauvorhaben dürfen keine Grünanlagen, Friedhöfe und Kleingärten in Anspruch genommen werden.
  4. Das Moratorium für die Bebauung der Elisabeth-Aue ist auf unbestimmte Zeit zu verlängern.

Verkehr:

  1. Die Planungen für die Tangentialverbindung Ost, die Westumfahrung Altstadt Köpenick, die Süd-Ost-Verbindung und den Weiterbau der A100 (17. BA) sowie die Ortsumfahrungen von Malchow und Ahrensfelde sind umgehend einzustellen.
  2. In Grünanlagen und auf anderen naturnahen Flächen dürfen keine versiegelten Radwege angelegt werden. Radschnellwege sollen sich an bestehenden Straßentrassen orientieren.

Gewässerschutz:

  1. Für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind die vom Senat als Investitionsbedarf die notwendigen Finanzmittel innerhalb des ersten Jahres der Legislaturperiode bereitzustellen.
  2. Die Grundwasserbewilligungsverfahren sind unter Festsetzung verbindlicher Mindestgrundwasserstände in der kommenden Legislaturperiode abzuschließen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen aus der Managementplanung 2021 für Moore in Natura 2000-Gebieten im Land Berlin sind dabei die Grundlage der Genehmigungen.

Artenschutz:

  1. Rote Listen sind für alle wesentlichen Artengruppen alle sechs Jahre zu erstellen. Die hierzu notwendigen Mittel sind zur Verfügung zu stellen. Das Artenspektrum und die Bestandsentwicklung der Arten sind in allen Berliner Schutzgebieten (NSG, FFH, SPA) und für alle FFH-Arten regelmäßig zu erfassen und zu bewerten. Dieses Monitoring ist wesentliche Grundlage für die Erstellung der Roten Listen Berlins

Personal und Finanzen:

  1. In der Obersten Naturschutzbehörde von SenUVK sind neue Stellen für folgende Arbeitsbereiche zu schaffen, davon:
    • für die Erstellung von Pflegeplänen und die Umsetzung von Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung in den Schutzgebieten,
    • für die Befassung von FFH- Verträglichkeitsprüfungen, für das FFH-Monitoring, FFH-Berichtspflichten und die Überarbeitung der FFH- Managementpläne auf Grund der Klage der EU,
    • für die Unterschutzstellung derjenigen Flächen, die im Landschaftsprogramm seit langem als auszuweisende Schutzgebiete vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurden,
    • im Bereich Artenschutz.
  2. Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bis 2030 sind in der Abteilung II B SenUVK die notwendigen Stellen einzurichten.
  3. Die finanzielle Ausstattung der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft ist zu verbessern, so dass die gesteigerten Anforderungen an die Verbandsbeteiligung in der Stadt- und Landschaftsplanung sowie im Natur- und Gewässerschutz noch umfassender als bisher bewältigt werden können. Insbesondere für die Begleitung der Umsetzung der WRRL und die Betreuung des Wassernetzes sind auskömmliche Finanzmittel bereit zu stellen.