Sichern statt teilen – Berliner Kleingartenflächen werden gebraucht!

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Stellungnahme der BLN zum neuen Entwurf des Kleingartenentwicklungsplanes 2030.

Wir begrüßen die ausführliche Würdigung sowie den Willen zur nachhaltigen Sicherung des Kleingartenwesens im neuen Entwurf des Kleingartenentwicklungsplans 2030 (KEP) vom April 2020. Aber das geht nur durch langfristigen Schutz von Flächen für Kleingärten.

Kleingärten dürfen den aktuellen Flächenkonkurrenzen in Berlin nicht zum Opfer fallen, denn sie:

  • Sind ein Teil des Stadtgrüns, welches ein Markenzeichen Berlins bleiben muss, statt immer weiter abgebaut zu werden.
  • Haben einen unschätzbaren Wert für die Gesundheitsvorsorge und bieten insbesondere während der belastenden Corona-Krise erholsame Rückzugsmöglichkeiten an der frischen Luft.
  • Sind wichtige Flächen für den Artenschutz und den Biotopverbund und sollten nicht nur unter dem Aspekt „Freiraumnutzung“ betrachtet werden.
  • Gehen nach einer Bebauung als Grünflächen mit ihren Ökosystemleistungen verloren, welche wir in Anbetracht des Klimawandels dringender denn je benötigen
  • Sind ein 150 Jahre altes Stück Stadtkultur mit alten Obst- und Gemüsesorten, die von einem Flächenverlust betroffen sind.
  • Sind seit den 1950er Jahren in der Fläche bereits um 50 Prozent geschrumpft.

Wir fordern:

  • Eine erneute Beteiligung der Fachöffentlichkeit am neuen Entwurf des KEP nach den gravierenden Änderungen (auch bei der Auswertung der Untersuchungen) gegenüber der letzten Version.
  • Dass Kleingartenflächen auch für wichtige Infrastrukturprojekte wie Schulen nicht leichtfertig und ohne genaue Prüfung von bereits versiegelten Alternativflächen geopfert werden. Bei Inanspruchnahme sollte das Maß der baulichen Nutzung sowie die Ausrichtung der Baukörper so angepasst werden, dass Flächen und Baumbestand erhalten und integriert werden.
  • Kein Abschwächen der Bedeutung von Kleingartenanlagen für Menschen vor allem in den Innenstadtbereichen im KEP.
  • Eine angemessene Würdigung der Bedeutung von Kleingärten für die Artenvielfalt Berlins und den Biotopverbund im KEP, zumal diese im Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm erwähnt wird.
  • Genug Fläche zum Gärtnern für alle interessierten Berliner (auch für die zukünftigen), statt den Versuch, einen hohen Bedarf durch Parzellenteilungen zu decken.