Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e. V. hat am Montag, den 22.03.2021, Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt. Die Klage ist gerichtet auf den Schutz der Berliner Moore in den FFH-Gebieten „Spandauer Forst“, „Müggelspree-Müggelsee“ und „Grunewald.“
Insbesondere geht es hier um einen Verstoß gegen geltendes FFH-Recht durch den Betrieb der Berliner Wasserwerke Spandau, Friedrichshagen, Tiefwerder und Beelitzhof und Auswirkungen auf die Moore in den oben genannten FFH-Gebieten.
Eine Zusammenfassung des Klagebegehrens können Sie hier herunter laden.